Verein für Deutsche Spitze e.V. Gruppe München
 

CAC Jettingen am 18. Mai und 19. Mai 2024

Liebe Aussteller und Spitz-Interessenten,

auch 2024 möchten wir euch wieder zu unseren jährlichen Spezial-Rassehundeausstellungen einladen.

An beiden Tagen gibt es wie jedes Jahr zwei komplett überdachte Ringe mit viel Platz rundherum auf dem Gelände. Dort kannst du deine selbst mitgebrachten Sitzgelegenheiten oder Pavillons aufstellen.

Entlang der Wiesen außerhalb des Geländes gibt es genug Stellplätze für Wohnmobile und Autos.

Bitte denkt an entsprechenden Sonnen-, Regen- und Insektenschutz und haltet das Gelände sauber.

Die Umgebung bietet schöne Spazierwege, beispielsweise entlang der Mindel. 

Hier zur Online-Anmeldung


Wer sich nicht über das Online-Portal anmelden möchte, kann hier den Meldeschein herunterladen und an Britta Schweikl per Mail senden:

Meldeschein Jettingen 2024
2024 Jettingen Meldeschein.pdf (256.02KB)
Meldeschein Jettingen 2024
2024 Jettingen Meldeschein.pdf (256.02KB)


Veranstalter:

Gruppe München im Verein für Deutsche Spitze e.V.
Ausstellungsleitung und Meldestelle:
Britta Schweikl
Waldstr. 13, 85457 Wörth
Tel.:08123/8690
Email: Britta.Schweikl@t-online.de

Wann:

18. Mai und 19. Mai 2024

Am 19.05.2024 ist die 125 Jahre Verein für Deutsche Spitze e.V. Jubiläumssiegerschau in Jettingen!

Wo?

Triebweg 4, 89343 Jettingen-Scheppach

Richter:

Spezialzuchtrichter: Peter Machetanz und Petra Schultheiß

Samstag 18. Mai 2024
Peter Machetanz: Wolfsspitz - Großspitz 
Petra Schultheiß: Mittelspitze, Kleinspitze, Zwergspitze, Japan Spitze, Volpino Italiano

Sonntag 19. Mai 2024 
Petra Schultheiß: Wolfsspitz - Großspitz 
Peter Machetanz: Mittelspitze, Kleinspitze, Zwergspitze, Japan Spitze, Volpino Italiano

Titel am Sonntag:
Jubiläumssieger
Jubiläums-Jugendsieger
Jubiläums-Veteranensieger

Meldeschluss:

28. April 2024 oder beim Erreichen der maximalen Teilnehmeranzahl

Meldegebühr:

1. Hund am 1. Tag 45 € (inkl. Katalog und Ausstellergeschenk), für jeden weiteren Tag oder weiteren Hund des gleichen Eigentümers    35 € / Tag; Baby-/Jüngstenklasse: 20 € / Tag, 

Wettbewerbe (Paarklassen, Zucht- und Nachzuchtgruppen) 15 € /Tag
An beiden Tagen werden Verhaltensüberprüfungen für dafür angemeldete Spitze durchgeführt. Diese finden nach dem Richten statt. 

Folgende Dinge solltest du dabei haben:

  • Startnummer, Richterbericht und Ahnentafel deines Hundes
  • Mitgliedsausweis VfDSp und die Gebühr (10 Euro pro Hund für Mitglieder, 20 Euro pro Hund für Nichtmitglieder).

Die Meldegebühr wird fällig bei Abgabe der Meldung und ist (auch bei Nichterscheinen) zu zahlen an:
Kontoinhaber: „Gruppe München im Verein für Deutsche Spitze“
IBAN: DE89 7016 9605 0000 733 482
BIC: GENODEF1ISE 

Tagesablauf:

ab 8:30 Einlass
9:30 Beginn des Richtens
ca. 12:00 bis 13:00 Mittagspause
ca. 16:00 Wettbewerbe: Paarklassen, Zucht- und Nachzuchtgruppen
Wahl des Schönsten Spitzes der Ausstellung

Preise an beiden Tagen:

Rosetten, Pokale und Ehrenpreise


Am 18.05.2024 findet nach dem Richten ein Seminar "Grundkurs Farbgenetik beim Spitz" statt. Referentinnen: Steffi Angerer und Konni Hilgers (Voranmeldung erbeten, Link auf Seminar-Seite)

Weil die Schauen unter dem Terminschutz des VDH stehen, ist Gelegenheit, neben den Anwartschaften auf das CAC, das Jugend-CAC und das Veteranen-CAC des Vereins für Deutsche Spitze e.V. auch die Anwartschaften auf den Deutschen
Champion (VDH), den Deutschen Jugend-Champion (VDH) und den Deutschen Veteranen-Champion (VDH) zu erwerben.

Evt. Auflagen des Veterinäramts werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Die Ausstellung wird nach der gültigen VDH-Ausstellungsordnung und der Ausstellungsordnung des Vereins für Deutsche Spitze e.V. durchgeführt.
Der Aussteller versichert, diese zu kennen. Auf Formwertnoten und Anwartschaften besteht kein Rechtsanspruch.

Link zur VDH-Ausstellungsordnung:
https://www.vdh.de/fileadmin/media/ueber/downloads/satzung/Ausstellungs-Ordnung.pdf
Link zur Ausstellungsordnung des Vereins für Deutsche Spitze e.V.: https://www.deutsche-spitze.de/vfdsp_satzung.html

Zutritt:

Der Veranstalter kann den Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen verlangen und
hierzu Fristen setzen. Wird der Nachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist geführt, kann die Meldung abgelehnt werden.

§ 6 Ausschreibung aus der Ausstellungsordnung Verein für Deutsche Spitze e.V., gegr.1899

  1. In sämtlichen Drucksachen (in Papier- oder digitaler Form), die aus Anlass einer Ausstellung angefertigt werden, ist auf den Veranstalter, die Mitgliedschaft im VDH und der FCI deutlich hinzuweisen und darauf, dass die Veranstaltung vom VDH genehmigt und geschützt ist.
  2. Die Ausschreibung muss über Veranstalter, Ausstellungsleitung, Ort, Termin, Tagesplan, Zuchtrichter, Rassen- und Klasseneinteilung sowie Formwertnoten, Titel- und Titel-Anwartschaften Auskunft geben, wobei hervorzuheben ist, dass auf die drei Letztgenannten kein Rechtsanspruch besteht.

Der Aussteller erkennt mit Abgabe der Meldung folgende Bedingungen an:

  • Die Ausstellungen werden nach der gültigen VDH-Ausstellungsordnung und der Ausstellungsordnung des Vereins für Deutsche Spitze e.V. durchgeführt. Der Aussteller versichert, diese zu kennen.
  • Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, auch kurzfristig Programmänderungen und Richter-Umbesetzungen vorzunehmen und vor Ort für die Einhaltung der VDHAO zu sorgen.
  • Die Ausstellungsleitung hat das Hausrecht und ist für die Einhaltung der VDH Ausstellungsordnung verantwortlich. Den Anweisungen der Ausstellungsleitung und der von ihr beauftragten Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Hunde, die auf das Ausstellungsgelände gebracht werden, müssen durch Impfpass eine gültige Tollwutimpfung nachweisen können.
  • Für evtl. durch seinen Hund angerichtete Schäden haftet der Aussteller selbst und entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung. Aggressive Hunde haben gem. VDH-AO keinen Zutritt

Auszug aus der VDH Ausstellungsordnung:

§ 4 Zulassung von Hunden

  1. Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI und/oder VDH hinterlegt ist und die in ein von der FCI und/oder VDH anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten Hunde sind möglich.
  2.  Ausstellungsverbot für kupierte Hunde. Es gilt ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland, wenn (1. die Ohren kupiert sind und/oder 2. die Rute kupiert ist / Ausnahme: jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz).
  3. Der Veranstalter kann den Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen verlangen und hierzu Fristen setzen. Wird der Nachweis nicht innerhalb der gesetzten Frist geführt, kann die Meldung abgelehnt werden.
  4. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in ein Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Des Weiteren sind kastrierte Rüden (gilt auch für chemisch kastrierte und Rüden, denen aus medizinischen Gründen ein Hoden entfernt wurde) nicht zugelassen.
  5. Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen ausgestellt werden.
  6. Nicht im Katalog aufgeführte Hunde können nicht bewertet werden; es sei denn, die Aufnahme in den Katalog ist durch ein Versehen der Ausstellungsleitung unterblieben. Nachmeldungen sind nicht möglich und nicht gestattet mit Ausnahme Meldungen von Zuchtgruppen, Paarklassen und Nachzuchtgruppen sowie für das Junior-Handling nach den Bestimmungen des Veranstalters.